Im Winter leidet nicht nur der Mensch an mangelndem Sonnenlicht und klirrender Kälte, sondern auch die Bausubstanz von Gebäuden erfährt oft Schäden durch Frost. Beim Beseitigen von Schnee und Eis kommt es durch den Räumdienst zu kleineren oder größeren Schäden, die von Schnee überdeckt sind und erst im Frühjahr mit dem Tauwetter erkannt werden. Ein Check, um mögliche Stolperfallen zu identifizieren und für Bewohner und Besucher zu beseitigen, ist deshalb notwendig.
Das A und O um jedes Gebäude ist ein funktionierender Bewegungsmelder, der die Beleuchtungsanlage automatisch aktiviert. Nur dann kann die Beleuchtungsanlage mit ausreichend starker und blendfreier Scheinwerferkraft den Weg zum Gebäude sicher ausleuchten. Damit man auch abends sicher zur Haustüre gelangt und nicht im Dunkeln tappt, ist eine Überprüfung aller Lichtquellen und des Bewegungsmelders absolut unverzichtbar.
Auch Teppiche oder Bodenmatten gilt es in Hinblick auf Bodenkontakt, Rutschhemmung, Schäden wie Löcher oder Schlaufen zu überprüfen, zu reparieren und (wieder) zu befestigen. Dasselbe gilt für Pflastersteine, die durch den Frost oder den Räumdienst aufgeworfen wurden. Besonders sensibel und gefährdet sind übrigens Gehwege mit großen Platten. Die Gefahr, dass sie sich durch Nässe, Frost und Schnee lockern oder auch springen ist sehr groß. In einer trockenen Periode müssen sie wieder neu im Mörtel verankert werden.
Risse und Löcher im Asphalt oder verborgene Schwellen bilden vor allem für ältere Menschen eine hohe Stolpergefahr. Sind die Risse oder Schlaglöcher zudem mit Schnee bedeckt, ist der Hüftbruch nicht weit. Diese Stolperfalle sollte also schleunigst behoben und bis dahin verantwortungsvoll als gefährliche Zone mit weiß-rotem Band markiert werden.
An Treppen und sonstigen Aufstiegen sind die Geländer nach dem Winter – besonders Holzgeländer – unsicher, denn sie werden im Winter morsch. Den Wechsel auf ein stabileres Stahlgeländer sollte man sich durch den Kopf gehen lassen, denn schließlich ist das Geländer der zusätzliche Halt bei rutschigem und glattem Boden und die Hilfe bei Treppenaufstiegen.
Quelle: http://www.svlfg.de/30-praevention/prv0110-aktuelles/z_archiv2015/prv008/index.html